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   AG Neuruppin, 24.07.2009 - 42 C 66/08   

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https://dejure.org/2009,79921
AG Neuruppin, 24.07.2009 - 42 C 66/08 (https://dejure.org/2009,79921)
AG Neuruppin, Entscheidung vom 24.07.2009 - 42 C 66/08 (https://dejure.org/2009,79921)
AG Neuruppin, Entscheidung vom 24. Juli 2009 - 42 C 66/08 (https://dejure.org/2009,79921)
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Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Mieter trägt Betriebskosten auch ohne Vorauszahlung

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Köln, 20.09.2017 - 13 S 50/17

    Betriebskosten des Wohnberechtigten: Es gilt die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3

    Die Gegenauffassung lehnt dies mit Blick auf den Wortlaut des § 556 Abs. 3 S. 3 BGB ab und sieht für eine Analogie keinen Raum (LG München II NZM 2012, 342; AG Neuruppin, Urteil vom 24.07.2009 - 42 C 66/08 -, juris, Rn. 15; AG Potsdam, Urteil vom 30.08.2007 - 23 C 176/06 -, juris, Rn. 35; AG Köpenick, Urteil vom 13.09.2006 - 6 C 76/06 -, juris, Rn. 11; Weitemeyer , in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, § 556 Rn. 106; Emmerich/Sonnenschein , in: Emmerich/Sonnenschein, Miete, 11. Aufl. 2014, § 556 Rn. 48).
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